6 U 82/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-11-14, 6 U 82/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 82/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-14
Aktenzeichen: 6 U 82/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1114.6U82.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.03.2014 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 337/13 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit leistet. Die Sicherheit beträgt für die Vollstreckung aus dem Tenor des landgerichtlichen Urteils zu Ziffer I.1., I.2. und I. 3. jeweils 50.000,- €, aus dem Tenor zu Ziffer I.4. 100.000,- € und im Übrigen 110 % des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrags.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.