2 U 82/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-11-17, 2 U 82/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 82/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-11-17
Aktenzeichen: 2 U 82/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1117.2U82.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig und hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, nachdem sie ihre Berufung gegen das am 04.07.2014 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln (16 O 575/13) mit Schriftsatz vom 14.11.2014 zurückgenommen hat, § 516 Abs. 3 ZPO.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 108.986,52 € festgesetzt.
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