Oberlandesgericht Köln, 2014-11-18, 6 W 140/14

6 W 140/14Obergericht18.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 140/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-11-18

Aktenzeichen: 6 W 140/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1118.6W140.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beschluss der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8. 1. 2014 – 224 O 27/14 – den Beteiligten zu 2) in seinen Rechten verletzt hat, soweit darin der Beteiligten zu 3) gestattet worden ist, der Beteiligten zu 1) unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft über den Namen und die Anschrift desjenigen Inhabers eines Internetanschlusses zu erteilen, dem am 6. 1. 2014 die IP-Adresse 93.XXX.XXX.XXX zugewiesen war.

Die Kosten des Verfahrens hat die Beteiligte zu 1) zu tragen.

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