Oberlandesgericht Köln, 2014-11-25, 15 U 110/14

15 U 110/14Obergericht25.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 110/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-25

Aktenzeichen: 15 U 110/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1125.15U110.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14. Mai 2014 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der von der Klägerin zu vollstreckenden Summe.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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