Oberlandesgericht Köln, 2014-11-25, 5 U 44/14

5 U 44/14Obergericht25.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 44/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-11-25

Aktenzeichen: 5 U 44/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1125.5U44.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 07.02.2014 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 15 O 171/13 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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