5 U 44/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-11-25, 5 U 44/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 44/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-11-25
Aktenzeichen: 5 U 44/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1125.5U44.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 07.02.2014 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 15 O 171/13 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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