Oberlandesgericht Köln, 2014-11-26, 11 U 46/14

11 U 46/14Obergericht26.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 46/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-26

Aktenzeichen: 11 U 46/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1126.11U46.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 19.2.2014 (1 O 16/11) wird zurückgewiesen

  2. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

  3. Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn die Beklagte nicht Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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