11 U 46/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-11-26, 11 U 46/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 46/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-26
Aktenzeichen: 11 U 46/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1126.11U46.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 19.2.2014 (1 O 16/11) wird zurückgewiesen
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Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
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Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn die Beklagte nicht Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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