Oberlandesgericht Köln, 2014-11-26, 2 U 146/11

2 U 146/11Obergericht26.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 146/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-26

Aktenzeichen: 2 U 146/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1126.2U146.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 08.07.2011 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

II.

Die Kosten beider Instanzen des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

III.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

IV.

Die Revision wird zugelassen.

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