2 Wx 309/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-11-27, 2 Wx 309/14
Oberlandesgericht Köln, 2014-11-27, 2 Wx 309/14
2 Wx 309/14Obergericht27.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 309/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-11-27
Aktenzeichen: 2 Wx 309/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1127.2WX309.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Der Einzelrichter überträgt das Verfahren auf den Senat zur Entscheidung in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung.
II.
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3) vom 17.09.2014 wird der am 11.09.2014 erlassene Beschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts – Grundbuchamtes - Eschweiler vom 10.09.2014, EW-9xxxA-22, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Auf die Erinnerung der Beteiligten zu 3) vom 12.08.2014 wird der Kostenansatz der Kostenrechnung des Grundbuchamtes des Amtsgerichts Eschweiler vom 18.07.2014 in der Fassung der Rechnung der Gerichtskasse Köln vom 21.07.2014 (Kassenzeichen XXX0XXX33XXX9X) dahin geändert, dass die Gerichtskosten 400,00 € betragen.
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