Oberlandesgericht Köln, 2014-11-27, 7 U 159/14

7 U 159/14Obergericht27.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 159/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-11-27

Aktenzeichen: 7 U 159/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1127.7U159.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung gegen das am 16.09.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (Az.: 12 O 12/14) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der vollstreckbaren Forderung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

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