7 U 159/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-11-27, 7 U 159/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 159/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-11-27
Aktenzeichen: 7 U 159/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1127.7U159.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung gegen das am 16.09.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (Az.: 12 O 12/14) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der vollstreckbaren Forderung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
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