Oberlandesgericht Köln, 2014-12-05, 20 U 100/14

20 U 100/14Obergericht05.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 100/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-05

Aktenzeichen: 20 U 100/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1205.20U100.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.05.2014 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 213/13 – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.250,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2012 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 837,52 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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