20 U 100/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-12-05, 20 U 100/14
Oberlandesgericht Köln, 2014-12-05, 20 U 100/14
20 U 100/14Obergericht05.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 100/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-05
Aktenzeichen: 20 U 100/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1205.20U100.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.05.2014 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 213/13 – abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.250,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 837,52 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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