Oberlandesgericht Köln, 2014-12-05, 6 U 57/14

6 U 57/14Obergericht05.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 57/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-05

Aktenzeichen: 6 U 57/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1205.6U57.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UrhG § 97

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. März 2014 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 14 O 383/13 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens zu 14 % als Gesamtschuldner und zu jeweils 43 % allein.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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