6 U 57/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-12-05, 6 U 57/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 57/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-05
Aktenzeichen: 6 U 57/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1205.6U57.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UrhG § 97
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. März 2014 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 14 O 383/13 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens zu 14 % als Gesamtschuldner und zu jeweils 43 % allein.
Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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