5 U 121/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-12-10, 5 U 121/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 121/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-12-10
Aktenzeichen: 5 U 121/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1210.5U121.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 11.06.2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 232/13 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (§ 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).
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