Oberlandesgericht Köln, 2014-12-11, 7 U 23/14

7 U 23/14Obergericht11.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 23/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-11

Aktenzeichen: 7 U 23/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1211.7U23.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 15.01.2014 (Az.: 1 O 271/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der vollstreckbaren Forderung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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