Oberlandesgericht Köln, 2014-12-16, 15 U 141/14

15 U 141/14Obergericht16.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 141/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-16

Aktenzeichen: 15 U 141/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1216.15U141.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.07.2014 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 516/13 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits in beiden Instanzen hat der Kläger zu tragen

Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckten Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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