Oberlandesgericht Köln, 2014-12-18, 7 U 106/14

7 U 106/14Obergericht18.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 106/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-18

Aktenzeichen: 7 U 106/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1218.7U106.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Restitutionsklage des Klägers wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Restitutionsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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