2 Wx 349/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-12-19, 2 Wx 349/14
Oberlandesgericht Köln, 2014-12-19, 2 Wx 349/14
2 Wx 349/14Obergericht19.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 349/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-12-19
Aktenzeichen: 2 Wx 349/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1219.2WX349.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Der Einzelrichter überträgt das Verfahren auf den Senat zur Entscheidung in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung.
II.
Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 04.09.2014 gegen den am 28.08.2014 erlassenen Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Bonn vom 27.08.2014, 35 T 205/14, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 1) zu tragen.
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