Oberlandesgericht Köln, 2014-12-19, 6 U 51/14

6 U 51/14Obergericht19.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 51/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-19

Aktenzeichen: 6 U 51/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1219.6U51.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UrhG § 97

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13. 2. 2014 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 184/13 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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