20 U 7/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-12-23, 20 U 7/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 7/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-23
Aktenzeichen: 20 U 7/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:1223.20U7.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 4. Dezember 2013 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 447/08 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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