Oberlandesgericht Köln, 2015-01-08, 24 U 90/14

24 U 90/14Obergericht08.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 90/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-08

Aktenzeichen: 24 U 90/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0108.24U90.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten zu 3 gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. April 2014 (Az. 15 O 129/13) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu 3 zu tragen.

Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Schuldner darf die Vollstreckung des vorliegenden und des angefochtenen Urteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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