24 U 180/12•Oberlandesgericht Köln, 2015-01-13, 24 U 180/12
Oberlandesgericht Köln, 2015-01-13, 24 U 180/12
24 U 180/12Obergericht13.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 180/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-01-13
Aktenzeichen: 24 U 180/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0113.24U180.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Gegen den Sachverständigen Dr.-Ing. I wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,00 Euro festgesetzt.
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Ihm wird für die Erstattung des Gutachtens eine weitere Nachfrist von einem Monat ab Zustellung dieses Beschlusses gesetzt.
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Für den Fall der Versäumung dieser weiteren Nachfrist wird die erneute Festsetzung eines Ordnungsgeldes von bis zu 1.000,00 Euro angedroht
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