19 U 87/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-01-15, 19 U 87/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 87/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-01-15
Aktenzeichen: 19 U 87/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0115.19U87.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Streithelfer wird als unzulässig verworfen.
Die Streithelfer tragen die Kosten der Berufung einschließlich der Kosten der Nebenintervention zu je 1/2.
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