19 Sch 13/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-01-16, 19 Sch 13/14
Oberlandesgericht Köln, 2015-01-16, 19 Sch 13/14
19 Sch 13/14Obergericht16.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 Sch 13/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-01-16
Aktenzeichen: 19 Sch 13/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0116.19SCH13.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Der in dem Schiedsverfahren zwischen den Parteien durch das Schiedsgericht, bestehend aus dem Schiedsrichter RA Dr. C als Vorsitzendem und den Schiedsrichtern RA Dr. I und RA I2, ergangene Schiedsspruch vom 10.5.2014 und der Ergänzungsschiedsspruch vom 29.5.2014 werden mit folgendem Tenor für vollstreckbar erklärt:
Der Antragsgegner hat den Antragstellern die Kosten des auf sie entfallenden Teils des Schiedsverfahrens in Höhe von 28.124,57 € zzgl. der noch nachzuweisenden Kosten der Rechtsverteidigung i.S. v. § 91 Abs. 2 ZPO zu erstatten.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
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