Oberlandesgericht Köln, 2015-01-16, 19 Sch 13/14

19 Sch 13/14Obergericht16.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 Sch 13/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-01-16

Aktenzeichen: 19 Sch 13/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0116.19SCH13.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Der in dem Schiedsverfahren zwischen den Parteien durch das Schiedsgericht, bestehend aus dem Schiedsrichter RA Dr. C als Vorsitzendem und den Schiedsrichtern RA Dr. I und RA I2, ergangene Schiedsspruch vom 10.5.2014 und der Ergänzungsschiedsspruch vom 29.5.2014 werden mit folgendem Tenor für vollstreckbar erklärt:

Der Antragsgegner hat den Antragstellern die Kosten des auf sie entfallenden Teils des Schiedsverfahrens in Höhe von 28.124,57 € zzgl. der noch nachzuweisenden Kosten der Rechtsverteidigung i.S. v. § 91 Abs. 2 ZPO zu erstatten.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

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