19 Sch 18/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-01-16, 19 Sch 18/14
Oberlandesgericht Köln, 2015-01-16, 19 Sch 18/14
19 Sch 18/14Obergericht16.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 Sch 18/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-01-16
Aktenzeichen: 19 Sch 18/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0116.19SCH18.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Der in dem Schiedsverfahren zwischen den Parteien durch das Schiedsgericht, bestehend aus dem Schiedsrichter RA Dr. C als Vorsitzendem und den Schiedsrichtern RA Dr. I und RA I2, ergangene Kostenfestsetzungsbeschluss vom 11.9.2014 wird mit folgendem Tenor für vollstreckbar erklärt:
Der Antragsgegner hat den Antragstellern weitere Kosten in Höhe von 21.036,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.7.2014 zu erstatten.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
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