15 U 142/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-01-20, 15 U 142/14
Oberlandesgericht Köln, 2015-01-20, 15 U 142/14
15 U 142/14Obergericht20.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 142/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-20
Aktenzeichen: 15 U 142/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0120.15U142.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.07.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 88 O 12/14 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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