Oberlandesgericht Köln, 2015-01-21, 16 U 99/14

16 U 99/14Obergericht21.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 99/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-21

Aktenzeichen: 16 U 99/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0121.16U99.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25.2.2014 verkündete Grund- und Teilurteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 530/09 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 266.300,97 € festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

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