6 W 154/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-01-23, 6 W 154/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 154/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-01-23
Aktenzeichen: 6 W 154/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0123.6W154.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: ZPO § 890
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 18. 7. 2014 – 84 O 213/12 SH III – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Gegen die Schuldnerin wird wegen Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot aus dem Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 19. 10. 2012 – 84 O 213/12 - ein Ordnungsgeld von
16.000,00 EUR
verhängt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der des Beschwerdeverfahrens trägt die Schuldnerin.
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