Oberlandesgericht Köln, 2015-01-30, 4 UF 181/14

4 UF 181/14Obergericht30.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 UF 181/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-01-30

Aktenzeichen: 4 UF 181/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0130.4UF181.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Annehmenden wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 19.11.2014 wie folgt abgeändert:

Die Annahme des Kindes M als gemeinsames Kind durch die Eheleute E und L und die Änderung des Geburtsnamens des Kindes in L wird ausgesprochen.

Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

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