5 U 104/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-01-30, 5 U 104/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 104/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-01-30
Aktenzeichen: 5 U 104/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0130.5U104.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 21.05.2014 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 51/13 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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