6 U 55/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-02-03, 6 U 55/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 55/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-03
Aktenzeichen: 6 U 55/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0203.6U55.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 5a Abs. 3
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.03.2015 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 222/14 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil und das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung seinerseits Sicherheit leistet. Die Höhe der zu leistenden Sicherheit beträgt bezüglich des Unterlassungsanspruchs 20.000,00 € und im Übrigen für die Beklagte 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Beträge und für den Kläger 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Revision wird zugelassen.
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