Oberlandesgericht Köln, 2015-02-04, 5 U 88/14

5 U 88/14Obergericht04.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 88/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-04

Aktenzeichen: 5 U 88/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0204.5U88.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 11. April 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 17/13 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.

Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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