Oberlandesgericht Köln, 2015-02-05, 7 U 115/14

7 U 115/14Obergericht05.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 115/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-05

Aktenzeichen: 7 U 115/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0205.7U115.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichtes Aachen vom 02.07.2014 - 8 O 504/13 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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