5 U 156/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-02-24, 5 U 156/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 156/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-02-24
Aktenzeichen: 5 U 156/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0224.5U156.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 27. August 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 233/11 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
Der Beklagte erhält Gelegenheit, zu dem Hinweis innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen.
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