Oberlandesgericht Köln, 2015-02-25, 13 U 96/13

13 U 96/13Obergericht25.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 96/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-25

Aktenzeichen: 13 U 96/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0225.13U96.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 16. April 2013 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 10 O 96/12 – wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1) 80 %, die Klägerin zu 2) 4 % und die Klägerin zu 3) 16 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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