Oberlandesgericht Köln, 2015-02-25, 16 U 50/14

16 U 50/14Obergericht25.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 50/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-25

Aktenzeichen: 16 U 50/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0225.16U50.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.02.2014 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 2 O 99/13 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angegriffene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 1.675.587,87 €,- € festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

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