2 Wx 29/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-02-25, 2 Wx 29/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 29/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-02-25
Aktenzeichen: 2 Wx 29/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0225.2WX29.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 06.01.2015 wird der am 23.12.2014 erlassene Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Grundbuchamtes – Kerpen vom 19.12.2014 aufgehoben und das Grundbuchamt Kerpen angewiesen, die im Grundbuch von L, Blatt 1xxx, in Abt. III, lfd. Nr. 13, zugunsten des Beteiligten zu 2) eingetragenen Zwangssicherungshypothek im Wege der Grundbuchberichtigung zu löschen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.