Oberlandesgericht Köln, 2015-02-26, 24 U 111/14

24 U 111/14Obergericht26.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 111/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-26

Aktenzeichen: 24 U 111/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0226.24U111.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 01. Juli 2014 (Az. 27 O 153/10) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des vorliegenden und des angefochtenen Urteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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