Oberlandesgericht Köln, 2015-03-06, 2 Wx 387/14

2 Wx 387/14Obergericht06.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 387/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-03-06

Aktenzeichen: 2 Wx 387/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0306.2WX387.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der am 28.11.2014 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 27.11.2014 - SU-6082-7 - aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, das in Abteilung II lfd. Nr. 5 für die Beteiligte zu 2. eingetragene Vorkaufsrecht zu löschen.

Eine Kostenerstattung findet nicht statt.

Die Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung wird zugelassen.

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