2 Wx 387/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-03-06, 2 Wx 387/14
Oberlandesgericht Köln, 2015-03-06, 2 Wx 387/14
2 Wx 387/14Obergericht06.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 387/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-03-06
Aktenzeichen: 2 Wx 387/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0306.2WX387.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der am 28.11.2014 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 27.11.2014 - SU-6082-7 - aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, das in Abteilung II lfd. Nr. 5 für die Beteiligte zu 2. eingetragene Vorkaufsrecht zu löschen.
Eine Kostenerstattung findet nicht statt.
Die Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung wird zugelassen.
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