Oberlandesgericht Köln, 2015-03-06, 6 W 15/15

6 W 15/15Obergericht06.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 15/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-03-06

Aktenzeichen: 6 W 15/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0306.6W15.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die im Beschluss der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.12.2014 - 14 0 265/14 - getroffene Streitwertfestsetzung wird aus den zutreffenden Gründen der Nichtabhilfeentscheidung vom 02.02.2015

zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet, § 68 Abs. 3 GKG.

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen die im Beschluss der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.12.2014 - 14 0 265/14 - getroffene Kostenentscheidung wird aus den zutreffenden Gründen der Nichtabhilfeentscheidung vom 02.02.2015

zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

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