6 W 15/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-03-06, 6 W 15/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 15/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-03-06
Aktenzeichen: 6 W 15/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0306.6W15.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die im Beschluss der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.12.2014 - 14 0 265/14 - getroffene Streitwertfestsetzung wird aus den zutreffenden Gründen der Nichtabhilfeentscheidung vom 02.02.2015
zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet, § 68 Abs. 3 GKG.
Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen die im Beschluss der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.12.2014 - 14 0 265/14 - getroffene Kostenentscheidung wird aus den zutreffenden Gründen der Nichtabhilfeentscheidung vom 02.02.2015
zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
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