17 W 263/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-03-11, 17 W 263/14
Oberlandesgericht Köln, 2015-03-11, 17 W 263/14
17 W 263/14Obergericht11.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 263/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-03-11
Aktenzeichen: 17 W 263/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0311.17W263.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der Kostenansatz der Gerichtskasse L vom 28. März 2014 zum Kassenzeichen 7xx3xxx6 5xx 1 wird aufgehoben.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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