8 U 44/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-03-12, 8 U 44/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 U 44/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-12
Aktenzeichen: 8 U 44/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0312.8U44.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 22. Juli 2014 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 2 O 443/13 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig leistet.
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