Oberlandesgericht Köln, 2015-03-13, 5 U 93/14

5 U 93/14Obergericht13.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 93/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-03-13

Aktenzeichen: 5 U 93/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0313.5U93.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13. Mai 2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 312/12 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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