1 RVs 247/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-03-17, 1 RVs 247/14
Oberlandesgericht Köln, 2015-03-17, 1 RVs 247/14
1 RVs 247/14Obergericht17.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 247/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-17
Aktenzeichen: 1 RVs 247/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0317.1RVS247.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Revision wird verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.