Oberlandesgericht Köln, 2015-03-19, 5 W 7/15

5 W 7/15Obergericht19.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 W 7/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-03-19

Aktenzeichen: 5 W 7/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0319.5W7.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19.3.2014 – 3 O 315/14 – insoweit abgeändert, als der Antragstellerin Prozesshilfe bewilligt wird, soweit sie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1570,20 € nebst gesetzlichen Rechtshängigkeitszinsen begehrt. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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