5 U 100/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-03-25, 5 U 100/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 100/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-25
Aktenzeichen: 5 U 100/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0325.5U100.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 07.05.2014 – 25 O 539/09 - wird zurückgewiesen.
Die Streithelferin der Klägerin trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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