Oberlandesgericht Köln, 2015-03-25, 5 U 100/14

5 U 100/14Obergericht25.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 100/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-25

Aktenzeichen: 5 U 100/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0325.5U100.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 07.05.2014 – 25 O 539/09 - wird zurückgewiesen.

Die Streithelferin der Klägerin trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.