Oberlandesgericht Köln, 2015-03-26, 19 U 156/14

19 U 156/14Obergericht26.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 156/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-03-26

Aktenzeichen: 19 U 156/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0326.19U156.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 25.9.2014 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn (18 O 310/12) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.