24 U 175/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-04-02, 24 U 175/14
Oberlandesgericht Köln, 2015-04-02, 24 U 175/14
24 U 175/14Obergericht02.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 175/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-02
Aktenzeichen: 24 U 175/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0402.24U175.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – Einzelrichterin – vom 09. September 2014 (Az. 7 O 93/14) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des vorliegenden und des angefochtenen Urteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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