Oberlandesgericht Köln, 2015-04-13, 19 U 134/14

19 U 134/14Obergericht13.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 134/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-13

Aktenzeichen: 19 U 134/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0413.19U134.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten zu 1 gegen das am 27.8.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 32 O 524/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.

Der Beklagte zu 1 trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten zu 1 wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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