5 U 129/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-04-13, 5 U 129/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 129/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-13
Aktenzeichen: 5 U 129/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0413.5U129.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 25. Juni 2014 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 153/12 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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