16 U 170/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-04-14, 16 U 170/14
Oberlandesgericht Köln, 2015-04-14, 16 U 170/14
16 U 170/14Obergericht14.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 170/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-14
Aktenzeichen: 16 U 170/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0414.16U170.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
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- Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 23.09.2014 (9 O 8 /14) wird insgesamt zurückgewiesen, hinsichtlich der Herausgabeklage bezogen auf die Wintergartenkonstruktion aus Glas und Alustreben nebst zugehöriger Belüftung mit der Maßgabe, dass die Klage insoweit als unbegründet abgewiesen wird.
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- Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin
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- Das Urteil des Landgerichts Aachen vom 23.09.2014 (9 O 8/14) sowie dieser Beschluss sind hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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