Oberlandesgericht Köln, 2015-04-14, 16 U 170/14

16 U 170/14Obergericht14.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 170/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-14

Aktenzeichen: 16 U 170/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0414.16U170.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

    1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 23.09.2014 (9 O 8 /14) wird insgesamt zurückgewiesen, hinsichtlich der Herausgabeklage bezogen auf die Wintergartenkonstruktion aus Glas und Alustreben nebst zugehöriger Belüftung mit der Maßgabe, dass die Klage insoweit als unbegründet abgewiesen wird.
    1. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin
    1. Das Urteil des Landgerichts Aachen vom 23.09.2014 (9 O 8/14) sowie dieser Beschluss sind hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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