Oberlandesgericht Köln, 2015-04-16, 4 W 6/15

4 W 6/15Obergericht16.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 W 6/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-16

Aktenzeichen: 4 W 6/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0416.4W6.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird das von dem Landgericht Bonn am 08.12.2014 verkündete Urteil – 4 O 88/13 – hinsichtlich des Kostenausspruchs teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der in dem selbständigen Beweisverfahren des Landgerichts Bonn – 4 OH 2/12 – entstandenen Kosten trägt die Klägerin.

Der Klägerin werden auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.

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