4 W 6/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-04-16, 4 W 6/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 W 6/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-16
Aktenzeichen: 4 W 6/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0416.4W6.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird das von dem Landgericht Bonn am 08.12.2014 verkündete Urteil – 4 O 88/13 – hinsichtlich des Kostenausspruchs teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der in dem selbständigen Beweisverfahren des Landgerichts Bonn – 4 OH 2/12 – entstandenen Kosten trägt die Klägerin.
Der Klägerin werden auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.